AGB

Bibliotheksordnung / AGB           LIZ im BSZ Ried im Innkreis

1.Allgemeines

  • Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, für Schüler u. Lehrer und sonstige Leser gleichermaßen.
  • Die Bücher, Zeitschriften und elektronischen Medien können von den LehrerInnen und SchülerInnen, die als Leser registriert sind und einen Leserausweis besitzen, kostenlos entliehen werden. Schulfremde Personen, die sich via Web-OPAC online als Leser registrieren, können das Angebot des LIZ im BSZ Ried bis auf Widerruf durch die Bibliothek ebenfalls nutzen.
  • Der Leserausweis der SchülerInnen behält seine Gültigkeit während der gesamten Dauer des Schulbesuchs. Der Ersatz von verlorenen Ausweisen ist kostenpflichtig. Bei Abmeldung von der Schule ist der Ausweis zurückzugeben.
  • Die PCs im LIZ stehen während der Öffnungszeiten für die Recherche sowie für „Forschungszwecke“ (Referate, Projekte, vorwissenschaftliche Arbeiten...) zur Verfügung.

2. Öffnungszeiten

  • Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothekstür und Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gemacht.

3. Ausleihe und Verleihbedingungen

  • Entlehnungen sind für SchülerInnen ausnahmslos nur während der Öffnungszeiten und gegen Vorlage des Leserausweises möglich. LehrerInnen können Entlehnungen in Ausnahmefällen in der Verleihliste eintragen. (Notwendige Angaben: Name oder Lesernummer, Barcode-Exemplarnummer).
  • Die Verleihfrist beträgt für Zeitschriften und elektronische Medien eine Woche, für alle übrigen Medien drei Wochen. Die Verleihfrist kann vor Ablauf der Verleihfrist entweder in der Bibliothek oder online über den Web-OPAC maximal zwei Mal verlängert werden.
  • Gewisse Lexika, Handbücher und besonders wertvolle oder empfindliche Bücher/Medien dürfen nur zu Kopierzwecken aus der Bibliothek entfernt werden.
  • Wer die Verleihfrist beträchtlich überzieht, entliehene Medien nach erfolgter Mahnung nicht unverzüglich zurückgibt oder sonstige grobe oder (und) dauernde Verstöße gegen die Bibliotheksordnung begeht, wird als Leser gesperrt und ist damit zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek ausgeschlossen.
  • Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Entlehner/die Entlehnerin haftet für die Bücher!
  • Registrierte LeserInnen des LIZ Ried sind außerdem berechtigt, das Angebot der digitalen Bibliothek OÖ „media2go“ zu nutzen. Dieses kostenlose Angebot unterliegt den auf der Webseite von „media2go“ ( www.media2go.at ) einzusehenden Nutzungsbedingungen.

4. Schadenersatz / Verlust

  • Beschädigte oder verlorene Medien müssen vom Entlehner /von der Entlehnerin bzw. den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
  • SchülerInnen, welche entlehnte Bücher bis Schulschluss nicht zurückbringen oder ersetzen, erhalten das Jahres- bzw. Abschlusszeugnis erst nach Rückgabe oder Ersatz.

5. Verhalten in der Bibliothek

  • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist ausschließlich zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Darüber hinaus können die Bibliotheksräume nach Anmeldung bei den BibliothekarInnen für Unterrichtszwecke benützt werden.
  • Wie in allen Bibliotheken üblich, ist Essen und Trinken im LIZ untersagt.
  • Aus Rücksicht auf alle, die dort arbeiten wollen, sollte Ruhe herrschen.